Pressespiegel 201927 vom 04.07.2019

 

Polen-Newsletter 27/2019   vom 04.07.2019

Mitte 21 – Verein zur Förderung der Völkerverständigung und der Demokratie e.V.

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onet.pl

Polnische Regierung verliert vor dem EuGH 

Die Bestimmungen über die Herabsetzung des Rentenalters der Richter des Obersten Gerichts verstoßen gegen das EU-Recht. So entschied der Europäische Gerichtshofs.

  • Der EuGH entschied, dass die Herabsetzung des Alters gegen den Grundsatz der Unkündbarkeit der Richter verstößt
  • Es geht um die Bestimmungen, die Polen im Juli 2017 eingeführt hatte
  • Polen änderte ein Teil der Vorschriften, aber das Urteil wurde gefällt, weil der EuGH erkannte, dass nicht alle Probleme gelöst waren

„Der Gerichtshof entschied, dass die Anwendung von Bestimmungen zur Herabsetzung des Rentenalters der Richter des Obersten Gerichts (…) gegen den Grundsatz der Unkündbarkeit der Richter verstößt, der von ihrer Unabhängigkeit nicht zu trennen ist“, betonte der EuGH.
Noch im vergangenen Jahr stimmte der Gerichtshof dem Vorschlag der Europäischen Kommission zu, die Anwendung der Regulierung in diesem Fall auszusetzen und alle Schritte zu unternehmen, um die Richter wieder einzustellen, die aufgrund der neuen Gesetzgebung ausscheiden mussten.
Die polnischen Behörden haben das Gesetz entsprechend geändert. In der mündlichen Verhandlung hat die EG jedoch vorgetragen, es sei nicht sicher, ob diese geänderten Vorschriften Verstöße gegen das EU-Recht beseitigen. Brüssel hat die Beschwerde nicht zurückgenommen und darauf hingewiesen, dass diese Angelegenheit gelöst werden sollte aufgrund der Bedeutung der Unabhängigkeit der Justiz in der Rechtsordnung der Union.
Am Montag erinnerte der EuGH daran, dass das EU-Recht von der Annahme ausgeht, dass die EU-Länder die in Artikel 2 des EU Vertrages beschriebenen gemeinsamen Werte teilen. Diese Annahme soll das Bestehen des gegenseitigen Vertrauens zwischen den EU-Ländern und insbesondere ihren Gerichten rechtfertigen. Der EuGH wies darauf hin, dass die Werte, auf denen die Union beruht, einschließlich der Rechtsstaatlichkeit, anerkannt und infolgedessen das Unionsrecht, das sie umsetzt, respektiert werden.
Die luxemburgischen Richter räumten ein, dass die EU-Länder, obwohl die Organisation der Justiz den Mitgliedstaaten gehört (ein Argument, das von der polnischen Regierung wiederholt wird), bei der Ausübung dieser Zuständigkeit verpflichtet sind, ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nachzukommen.
Der Gerichtshof erinnerte daran, dass die EU-Grundrechtecharta einen wirksamen gerichtlichen Schutz in den Bereichen vorsieht, die unter das EU-Recht fallen, und dass das Oberste Gericht einen solchen Schutz gewährleisten kann, wenn er unabhängig ist.
Das Urteil besagt, dass die notwendige Freiheit der Richter von jeglicher Art von Eingriffen oder Druck von außen bestimmte Garantien erfordert, wie zum Beispiel die Unkündbarkeit. Das Prinzip der Unkündbarkeit erfordert insbesondere, dass die Richter ihr Amt bis zum Erreichen des vorgeschriebenen Rentenalters oder bis zum Ende der Amtszeit der jeweiligen Funktion ausüben dürfen, betonte der EuGH.
Das Urteil stellte auch fest, dass es Ausnahmen von dieser Regel geben kann, jedoch nur unter der Bedingung, dass sie durch zwingende und legitime Gründe gerechtfertigt sind. Dem EuGH zufolge betraf es jedoch nicht die polnischen Fälle. Der Gerichtshof wies die Argumente der Regierung zurück, dass die Grundlage für die Herabsetzung des Renteneintrittsalters auf 65 Jahre die Absicht gewesen sei, es an das allgemeine Renteneintrittsalter anzupassen.
Die Richter stellten fest, dass die Einführung eines Mechanismus, bei dem der Präsident nach eigenem Ermessen über die mögliche Ausweitung des Richterdienstes entscheiden konnte, und die Tatsache, dass die Bestimmungen fast ein Drittel der Richter des Obersten Gerichts, einschließlich ihres Präsidenten, umfassten, ernsthafte Zweifel an den tatsächlichen Zielen dieser Reform erwecken. „Diese Bestimmungen scheinen weder zur Erreichung der von Polen angegebenen Ziele angemessen noch verhältnismäßig zu sein“, rechtfertigte der EuGH.
Die Richter kritisierten die Tatsache, dass die Entscheidung des Präsidenten über die Verlängerung oder Nichtentscheidung keinen objektiven Kriterien unterlag und nicht begründet werden musste. Es gab auch keine Möglichkeit, vor einem Gericht Berufung gegen diese Entscheidung einzulegen.
Das Tribunal betonte, dass die Gewährleistung der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Richter setzt voraus, dass das Gremium seine Aufgaben völlig autonom durchführt und vor Eingriffen oder Druck von außen geschützt ist. Indessen lesen wir, „die Bedingungen und Verfahrensregeln, die das Gesetz über das Oberste Gericht einer möglichen weiteren Ernennung zum Richter des Obersten Gerichts nach dem Ablauf des normalen Rentenalters unterwirft, erfüllen diese Anforderungen nicht.“
Das Gesetz über den Obersten Gerichtshof trat im April 2018 in Kraft. Darunter wurde das Rentenalter der Richter des Obersten Gerichtshofes auf 65 Jahre herabgesetzt. Die Kritiker dieser Bestimmungen warfen den Machthabern vor, das Gesetz diene der Säuberung des Obersten Gerichtshofs und der Absetzung der Präsidentin der Institution, Małgorzata Gersdorf.
[…]
Die Sache wurde im Eilverfahren behandelt, deshalb beschlossen die Luxemburger Richter, die Regelung auszusetzen nach wenigen Wochen. Das Urteil von EuGH beendet den Fall. Wenn Polen sich nicht daran anpassen würde (was früher geschah), könnte die Europäische Kommission finanzielle Sanktionen fordern.

Zsfg.: MB

https://wiadomosci.onet.pl/swiat/polski-rzad-przegrywa-przed-tsue/7h51df8?utm_source=www.facebook.com_viasg_wiadomosci&utm_medium=social&utm_campaign=leo_automatic&srcc=ucs&utm_v=2


polityka.pl

Das Verfassungsgericht führt die Gewissensklausel bei Dienstleistungen ein

Strafen für die Weigerung, Dienstleistungen zu erbringen, verstoßen gegen den Grundsatz der demokratischen Rechtsstaatlichkeit, urteilt das Verfassungsgericht auf Antrag des Generalstaatsanwalts Zbigniew Ziobro. Für PiS war dies eine Frage der ideologischen Kriegsführung zur weitestmöglichen Anwendung der Gewissensklausel.
Das Urteil des Verfassungsgerichts bedeutet, dass in Fällen der Diskriminierung von Verbraucherrechten aufgrund von Alter, Behinderung, Orientierung oder Geschlechtsidentität höchstens noch kostspielige Klagen zum Schutz der Persönlichkeitsrechte erhoben werden können. Diese Aspekte fallen nicht unter das so genannte Gleichstellungsgesetz, das eine einfache Möglichkeit der Geltendmachung von Entschädigungen ermöglicht. Es schützt nur vor Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Rasse, ethnischer Herkunft oder Nationalität. Andere Aspekte wurden nur durch das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten geschützt. Dieser Schutz wurde vom Verfassungsgericht nun aufgehoben.
Dank dieses Urteils kann der Inhaber eines Clubs, der verurteilt wurde, weil er eine Person im Rollstuhl nicht in den Club gelassen hat, ein Gastwirt, der eine blinde Person nicht mit einem Blindenhund in sein Restaurant gelassen hat, ein Ladenbesitzer, der Mütter mit Kinderwagen gebeten hat, das Geschäft zu verlassen, und ein Lehrer für Kampfsport, der sich geweigert hat, Mitglieder einer LGBTQ-Organisation auszubilden, die Wiederaufnahme ihrer Verfahren anfordern und einen Freispruch beantragen. Dasselbe gilt für den Drucker aus Łódź, mit dem die ganze Sache begann.
Das Verfassungsgericht entschied über Artikel 138 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten. Dieser Artikel legt fest, dass ein Dienstleister, der sich „ohne triftigen Grund“ weigert, Dienstleistungen zu erbringen, mit einer Geldstrafe belegt wird.
Generalstaatsanwalt Zbigniew Ziobro brachte diese Angelegenheit vor das Verfassungsgericht, weil ein Drucker in Łódź verurteilt wurde, aufgrund seiner Weigerung, einen Werbeständer für Messen mit dem Logo einer Stiftung zur Förderung der Rechte von LGBTQ-Personen herzustellen. Dabei berief er sich auf seine religiösen Überzeugungen. Die Gerichte zweier Instanzen befanden ihn für schuldig, verzichteten aber auf Strafe. Vor einem Jahr lehnte das Oberste Gericht den Antrag des Generalstaatsanwalts auf Annullierung des Urteils ab. Er entschied, dass in dieser besonderen Situation die religiösen Ansichten des Druckers nichts mit der Sache zu tun hatten, denn es ging nur um das Logo und nicht um die Förderung von Inhalten, die seinem Gewissen hätten widersprechen können.
Das Verfassungsgericht stellt nun fest, dass Artikel 138 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstößt, der sich aus dem Grundsatz eines demokratischen, rechtsstaatlichen Staates ergibt. Der von PiS eingesetzte Verfassungsrichter Muszyński begründete das Urteil auf eine aus verfassungsrechtlicher Sicht originelle Weise. Erstens kann seiner Ansicht nach nicht behauptet werden, dass es eine allgemeine Verpflichtung gibt, Dienstleistungen für alle ohne Diskriminierung zu erbringen. Eine solche Verpflichtung besteht in bestimmten Gesetzen. Zum Beispiel im Gesetz über Anwaltschaft, Postdienste, Energierecht, aber im Allgemeinen nicht. Zweitens, der Artikel stammt aus dem Jahr 1971, wurde unter anderen systempolitischen Bedingungen erlassen und passt nicht in die heutigen Wirtschaftsbeziehungen (obwohl er in den Änderungen der 2000er Jahre beibehalten wurde). Muszyński argumentierte weiter, dass dieser Artikel vom Gesetzgeber nicht zum Schutz vor Diskriminierung gedacht sei. Und die Strafe für die Nichterbringung einer Dienstleistung führe auch nicht dazu, dass der Kunde die Dienstleistung überhaupt nicht erhalte. Schließlich stellte er fest, dass der Artikel, der die Gewissensfreiheit und die Freiheit der Unternehmensführung beeinträchtige, nicht dem Erfordernis der Rechtmäßigkeit entspräche, denn was bedeute „ungerechtfertigte Verweigerung“? Wenn man seine Argumentation akzeptiert, sollten viele Bestimmungen des Strafgesetzbuches in Frage gestellt werden, beginnend mit „Eigentum von großem Wert“, „gefährliches Werkzeug“, „besondere Grausamkeit“, „Motive, die eine besondere Verurteilung verdienen“ oder der bei PiS besonders populären Tat als „Akt von Rowdytum“.

Zsfg.: AV

https://www.polityka.pl/tygodnikpolityka/kraj/1798112,1,trybunal-konstytucyjny-wprowadza-klauzule-sumienia-w-uslugach.read?fbclid=IwAR1zfcu0_wvHiis-rF_5xWe50DKeDCpfzW-IX6qYCy_wEz0m-TdeUVxHVx8


oko.press

Sie erheben sich von den Knien, um in den Abgrund zu springen. Der Planet erwärmt sich und Polen will mit Kohle heizen 

Auf dem EU-Gipfel am Donnerstag blockierten Polen, die Tschechische Republik und Estland gemeinsam den Plan, Nettoemissionen bis 2050 auf Null zu senken. Am Mittwoch veröffentlichte die Europäische Kommission eine kritische Bewertung des polnischen Energie- und Klimaschutzplans.
 
Nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen haben Treibhausgasemissionen die Temperatur der Erde bereits um fast 1°C erhöht, in erster Linie Kohlendioxid aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe, hauptsächlich Kohle. Wissenschaftler haben Beweise, dass ein weiterer Temperaturanstieg um 2°C und mehr eine Katastrophe für die Menschheit sein wird, und fordern eine Reduzierung der Emissionen um 45% (bezogen auf das Jahr 2010) in etwa einem Jahrzehnt, also bis 2030.
Leider hat Polen (aber nicht nur Polen) jahrelang keine Schlussfolgerungen aus den Errungenschaften der Wissenschaft gezogen. Beteiligung Polens an der Entwicklung der Klimastrategie der Europäischen Union hat sich hauptsächlich auf Verzögerung reduziert.
Das jüngste Beispiel: Am Donnerstag (20. Juni 1019) blockierte Polen auf dem Gipfel der Union, zusammen mit Ungarn, der Tschechischen Republik und Estland, den politischen Plan, die Nettoemissionen (also unter Berücksichtigung der Absorption durch Wälder) bis 2050 auf Null zu senken. Wir werden mehr über diese fatale und schrecklich dumme Entscheidung schreiben.
Einen Tag zuvor veröffentlichte die Europäische Kommission eine Beurteilung der sogenannten Nationalen Pläne für Energie und Klima (KPEiK), eine für jeden Mitgliedstaat verbindliche Transformationsstrategie zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen.
Der polnische KPEiK ist eine Fortsetzung der langjährigen Haltung Polens, unabhängig von  parteipolitischen Differenzen. Die Europäische Kommission hat ihn im Hinblick auf die Erreichung der darin enthaltenen Ziele als zu vage eingestuft.
Zunächst geht der polnische Plan davon aus, dass im Jahr 2030 60 Prozent der polnischen Energie weiterhin aus der Verbrennung von Steinkohle und Braunkohle gewonnen wird. Dies ist natürlich ein Fortschritt im Vergleich zu fast 80 Prozent heute.
Gleichzeitig ist es die Frucht der konservativen Politik der polnischen Regierungen, die seit mindestens einem Jahrzehnt betrieben wird, als der politische Wille fehlte, sich auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft zu konzentrieren.
Dies ist nicht das Ende der Probleme mit den polnischen Plänen für die nächsten 10 Jahre. Nach Ansicht der Kommission weist der KPEiK zahlreiche Probleme auf und sie weist Polen darauf hin, dass es unter anderem

  • eine Liste aller Energiesubventionen veröffentlichen soll, insbesondere im Bereich der fossilen Brennstoffe, sowie die Pläne und Maßnahmen zum Abbau dieser Subventionen.
  • erläutern soll, wie es beabsichtige, die Emissionen aus Sektoren, die nicht unter das EU-Emissionshandelssystem fallen, insbesondere aus dem Baugewerbe und der Landwirtschaft, um 7% zu senken.
  • im Jahr 2030 einen Anteil von mindestens 25% an dem Endenergieverbrauch aus erneuerbaren Quellen erreichen soll.
  • das EU-Ziel eines Anteils erneuerbarer Energien von 15% im Jahr 2020 erreichen soll (was vielen Experten und Experten zufolge nicht mehr möglich ist).
  • erläutern soll, wie sie den nationalen Energieverbrauch im Rahmen der EU-Energieeffizienzstrategie senken will.
  • die Auswirkungen der Energie- und Klimaplänen auf die Luftverschmutzung vorstellen soll.

[…]
Eine konservative Politik, die am häufigsten mit hohen Kosten gerechtfertigt wird, kann sich als um ein Vielfaches teurer herausstellen als eine emissionsarme Revolution.
[…]
Die polnische Klimapolitik ist stabil wie kaum eine andere in der EU. Dies ist leider die Stabilität des auf dem Bahnübergang stillgelegten Autos.
„Die nationale politische Klasse ist sich der Veränderungen auf dem Markt für emissionsfreie Technologien nicht vollständig bewusst und unterschätzt die Unvermeidlichkeit der Weltpolitik in diesem Bereich. Infolgedessen sind die forcierten Klimapläne immer eher noch ein Versuch, den Status quo der nationalen Kohleproduzenten zu befriedigen, und keine wirkliche Maßnahme zur Erreichung der Entwicklungsziele“, schrieb WiseEuropa Institute.

Zsfg.: JP

https://oko.press/wstaja-z-kolan-zeby-skoczyc-w-przepasc-planeta-sie-grzeje-a-polska-chce-palic-weglem/?fbclid=IwAR1G3ZBM5SGSS-aICASNjAZ6nrGkS6wrx07NB-d8JEc_tIDY8M_iXCDGrhU


wp.pl

„Ferien-Klima-Streik“ einer 13-Jährigen vor dem Sejm

Die 13-jährige Inga Zasowska aus Grodzisk Mazowiecki startete vor dem Sejm-Gebäude einen „Klima-Streik“. Dies ist die Reaktion des Mädchens auf die Blockade des Klimapakets durch Polen, Ungarn, die Tschechische Republik und Estland.
Die 13-jährige Inga will jede Woche protestieren.
„Ich habe Angst um meine Zukunft, dass es in unserem Klima immer mehr unvorhersehbare Phänomene geben wird. Aber ich mache mir auch Sorgen darüber, dass andere Teile der Welt unbewohnbar werden“, sagte Inga in einem Gespräch mit dem Noizz.pl-Portal.
Das Mädchen wird jeden Freitag den ganzen Juli bis zum Beginn der Sejm-Ferien protestieren. Sie gibt zu, dass sie nicht glaubt, dass viele Menschen mit ihr zusammen protestieren möchten, aber sie rechnet damit, dass mehrere Gleichaltrige zu ihr stoßen werden. Sie hofft auch, mit Politikern über das Klima zu sprechen.
„Die Politiker beachten die Alarme der Wissenschaftler nicht. Sie erschrecken nicht bei der Vision des Klimawandels und denken nicht nach über die Auswirkungen der Verbrennung fossiler Brennstoffe auf die Erde. Sie denken nicht an die Zukunft junger Menschen“, erklärt sie.
Inga gibt zu, dass sie durch die 16-jährige schwedische Klimaaktivistin Greta Thunberg inspiriert ist, die vor dem schwedischen Parlament einen ähnlichen Protest organisiert hatte. Die Mutter des Mädchens versichert, dass sie ihre Tochter nicht beeinflusst hat und der Protest zu 100 Prozent ihre unabhängige Entscheidung ist.

Zsfg.: JP

https://wiadomosci.wp.pl/wakacyjny-strajk-klimatyczny-13-latki-przed-sejmem-6394442024818305a


krytykapolityczna.pl

Bodnar verteidigt die Zivilisation

Der Bürgerrechtsbeauftragte Adam Bodnar verteidigt die Zivilisation und die Rechtsstaatlichkeit. In einer Erklärung beschreibt er einfache Dinge. Dass der Staat die vereinbarten Regeln des gesellschaftlichen Lebens wirksam durchsetzen und keine Spektakel der Erniedrigung von mutmaßlichen Tätern eines Verbrechens organisieren soll, selbst bei grausamsten und ekelhaftesten Verbrechen. Dass das Recht auf Verteidigung und die Unschuldsvermutung nicht von dem Paragrafen abhängen, aufgrund dessen jemand beschuldigt wird, noch vom Ausmaß der moralischen Verurteilung, die er verdienen könnte. Dass die direkten Zwangsmaßnahmen dazu dienen, den Verdächtigen sicher und effektiv zu fassen und nicht die Höhe einer Bestrafung zu bemessen, noch bevor er die Anschuldigungen des Staatsanwalts hört. Dies ist das Sortiment der Selbstverständlichkeit in einem zivilisierten Land, das die Rechtsstaatlichkeit in ihrem Grundgesetz verankert hat.
Doch diese Aussage, die für Bodnars Amt selbstverständlich ist, entpuppt sich als Akt der Zivilcourage, als Ausdruck des Nonkonformismus, die dieser Idealist und äußerst zuverlässige Staatsfunktionär gegen eine unglaubliche Welle des Hasses stellt, die mit dem Gewand der moralischen Empörung bekleidet ist. Bodnar verteidigt die Zivilisationsnormen in einem Land, in dem die Forderung nach einer schweren Strafe für begangene Verbrechen so oft die Kehrseite einer Gleichgültigkeit gegenüber dem alltäglichen Bösen ist. Wo die soziale „Vergeltung“ des Täters für die begangene Straftat oft für die Opfer als gesamte Entschädigung ausreichen muss. Wo echtes Leid und Verletzung leicht den Zynismus der Politiker nährt, die sich von den sozialen Reflexen der Herde der Gesellschaft ernähren. Wo der Ruf nach Normen – fügen wir hinzu, aus der Feder eines Mannes, der liberale Gegner nationalistischer Märsche mit gleichem Engagement verteidigt hat wie Fußballfans, die in Erzwingungshaft festgehalten wurden – zum Vorwand für Anschuldigungen der „Verteidigung von Kriminellen“ und der Vermischung von Werten wird.
Bodnar erfüllt seine Mission nicht nur gegen die zynische und gefährliche Narration der PiS, sondern auch gegen die Stimmung der sogenannten öffentlichen Meinung, die die Regierung befeuert, und der ein Teil der Opposition scheinbar erliegt. Es ist schade, dass es in solchen Situationen für Politiker schwierig ist, sich kompromisslos hinter die Werte zu stellen, die sie so oft als verteidigungswert erklären. Es ist bezeichnend, dass ein katholischer Fundamentalist wie Tomasz Terlikowski auf der gleichen guten Seite wie Bodnar stand und die Position des Bürgerrechtsbeauftragen verteidigte, wofür er viel Respekt verdient. Nicht nur, weil er von seinem eigenen politischen Lager dafür hauptsächlich Hass bekommen wird.
Quer durch unsere Gesellschaft zieht sich die Trennlinie eines Kampfes der Kulturen. Die eine Seite wird von PiS-Politikern, dem öffentlich-rechtlichen Fernsehen und den so genannten „widerspenstigen“ Wochenmagazinen, von Tausenden überreizter Internetbenutzer und von Hunderten zynischer Kommentatoren verteidigt. Wenn unsere Seite nachgibt, auch nur durch das Wegdrehen des Kopfes, werden sie wieder einmal das Gefühl haben, nicht nur der Stärke, sondern auch, dass ihre Seite Recht hat. In den Schlimmsten brodelt eine inbrünstige, hitzige Kraft. Werden die Besten sich mit Mut zusammenraufen? Oder werden sie jeglichen Glauben verlieren?
 
Anmerkung der Redaktion: Nach dem Mord an einem 10-jährigen Mädchen und der Festnahme des mutmaßlichen Mörders Mitte Juni hatte der Bürgerrechtsbeauftragte Adam Bodnar in einer Erklärung den Umgang mit diesem Fall seitens staatlicher Institutionen und der Medien kritisiert.

Zsfg.: AV

https://krytykapolityczna.pl/kraj/michal-sutowski-bodnar-broni-cywilizacji/?fbclid=IwAR2exykC2F1yLjebL5K3UluvyX4HMKftigI0aD5h29ne-PVHPgAhciFwDbY


oko.press

„Juden raus“, Werkstatt mit Bagger demoliert, zerstörtes Grab …
Es gab doch mal eine schöne polnisch-jüdische Zusammenarbeit ….  

Der Ort Wąwolnica. Ein tiefgläubiger Katholik hat ein Steindenkmal für die von den Nazis im Wald ermordeten Juden gestaltet. An der Enthüllung nahmen teil der Rabbi, der Pfarrer, der Bürgermeister (PiS) und die Bewohner des Dorfes. Und alles könnte ein großartiges Modell für alle Polen sein, wenn nicht die Kritzeleien wären, die weniger als ein Jahr später auf dem Denkmal erschienen.
Im Juni 2018 erhielt ein Steinmetz aus Wąwolnica (Woiwodschaft Lubelskie), den ungewöhnlichen Auftrag, eine Matzewa für ein jüdisches Massengrab im nahe gelegenen Dorf Karmanowice herzustellen. Der Auftrag wurde von der Stiftung „Zapomniane“ eingereicht, die sich mit der Suche, Entdeckung und Erinnerung an nicht gekennzeichnete jüdische Gräber befasst. 
Krzysztof ist ein zutiefst religiöser Katholik. Seit 20 Jahren fertigt er von Hand Grabsteine aus Stein, hat aber noch nie an einem jüdischen Denkmal gearbeitet.  Die Stiftung bat ihn, eine Steinplatte für das Grab von ungefähr einem Dutzend Menschen anzufertigen, die während des Krieges von den Nazis aus dem Ghetto Wąwolnica zur Arbeit in einer nahe gelegenen Ziegelei gebracht wurden. Nach dem Ende der Arbeiten wurden sie in einem nahe gelegenen Hain erschossen. Die Erinnerung an diesen Vorfall blieb dank der Bewohner erhalten, die in der 60er und 70er des letzten Jahrhunderts an dem Grab eine Wache gehalten haben. Die Toten hatten jedoch keinen Grabstein. 
[…]
Der Steinmetz Krzysztof war fast sofort einverstanden und nahm die Aufgabe eifrig an. Die durch einen Katholiken handgefertigte Matzewa aus der Gemeinde sollte zusätzlich eine symbolische Dimension haben. Nach jüdischem Recht ist eine Matzewa äußerst wichtig. Die Verstorbenen erhalten nur dann legitimen Respekt, wenn sie sich genau am Ort ihres Begräbnisses befindet.  
[…]
Am 21. Juni 2018 wurde das Denkmal errichtet. An der Gedenkfeier nahmen teil die Gemeindevorsteher, ein Rabbi, ein örtlicher Pfarrer, Pater Wojciech Lemański, Priester Prof. Alfred Wierzbicki von der Katholischen Universität Lublin sowie Lehrer und Kinder der Grundschule in Karmanowice. Es kamen auch viele Einheimische, darunter der Steinmetz Krzysztof. „Ein solcher Zusammenhalt der Einwohner ist recht selten“, sagte Aleksander Schwarz von der Stiftung „Zapomniane“. 
[…]
Steven Reece von der Matzewa-Stiftung erklärte: „Gedenken sind in erster Linie für die Toten, aber sie helfen auch den Lebenden. Sie bieten die Möglichkeit, die Emotionen zu überwinden, die ältere Menschen oft jahrelang verdrängten. Für viele Teilnehmer haben solche Veranstaltungen die Funktion einer noch nie dagewesenen Bewältigung.“ 
Anfang Juni 2019, kurz vor dem bevorstehenden Jahrestag der Errichtung des Denkmals, ging die Direktorin der Schule, Marzena Wartacz-Zadora, zusammen mit Schülern der achten Klasse in den Wald, um das Grab in Ordnung zu bringen und die Kerzen anzuzünden.  
Bei der Ankunft machten die Kinder eine erschreckende Entdeckung. Eine große rote Kritzelei „SS, NKWD, UB“ war vorne auf der Platte des Denkmals zu sehen. Auf der anderen Seite schrieb jemand „Henker Europas“ mit roter Farbe. 
Die Polizei ermittelt in dem Fall noch. […] Der Grabstein befindet sich mitten im Wald, wo jeder unbemerkt vorbeikommen kann. 
In der letzten Woche arbeitete Herr Krzysztof täglich im Wald, um die Matzewa von den Kritzeleien zu reinigen. […] Am Samstag, den 15. Juni, am späten Nachmittag, rief ihn seine Frau an. Jemand hatte seine Werkstatt zerstört. Als er sah, was passiert war, traute er seinen Augen nicht. Mit Hilfe eines Baggers demolierte jemand zwei Autos und zerstörte Betriebsgebäude, in denen sich das Büro, die Werkstatt, das Steinlager, teure Maschinen und Werkzeuge sowie die Grabsteine befanden, an denen er arbeitete. Auf dem weißen Sandstein, aus dem Herr Krzysztof die Matzewas herstellt, stand das Gekritzel „Juden raus“. 
[…]
„Als ich vor einem Jahr an der Enthüllung des Denkmals teilnahm, wurde die Initiative von unserer Gemeinde sehr positiv aufgenommen, es gab keine negativen Kommentare.  
Wir sind eine ruhige Gemeinde, wir hatten noch nie einen ähnlichen Vorfall bei uns. Es ist unvorstellbar, einen Grabstein und den dafür vorgesehenen Ort, zu entweihen“, sagt der Gemeindevorsteher. „Die Gemeinde unterstützt jüdische Initiativen. Wir halfen bei den Renovierungsarbeiten auf dem örtlichen jüdischen Friedhof, auf dem ich selbst Feuerwehrmänner engagierte. Ich möchte nicht, dass Wąwolnica als antisemitische Stadt berüchtigt wird“, fügte er hinzu. 
[…]
Der Steinmetz zeigt, dass es unmöglich ist, ihn einzuschüchtern. Er ist stolz auf seine Arbeit. Er wird weiterhin Matzewas in Zusammenarbeit mit der Stiftung „Zapomniane“ herstellen. Hunderte von unentdeckten jüdischen Gräbern warten noch auf das Gedenken. 
Die Geschichte von Herrn Krzysztof zeigt, wie viel Arbeit noch vor den Polen in Bezug auf die Annahme und Überarbeitung unserer gemeinsamen, schwierigen polnisch-jüdischen Geschichte bleibt.  
Der Begriff „Jude“ ist in vielen Gegenden immer noch eine Beleidigung, unabhängig von der Herkunft des Adressaten. Laut der CBOS-Umfrage vom Februar 2019 gehören Juden nach wie vor zu den Völkern, die den Polen am wenigsten gefallen.  
Wie das Beispiel von Wąwolica und Karmanowice zeigt, kann die lokale Gemeinschaft dank der Beteiligung von Organisationen wie der Stiftung „Zapomniane“ Vorurteile überwinden, für Versöhnung eintreten und sich aktiv an der Wahrung des Gedächtnisses an Juden beteiligen. 

Zsfg.: MB

https://oko.press/zydy-precz-majatek-rozjechany-koparka-zdewastowany-grob/?fbclid=IwAR16ZZFEE9li_o_wGRSk8eKqYHmmUYBvKr_1KVYDZwcxpefuNEyhhHl9wqU


Zitat der Woche

„Ich habe Angst, dass es in Kürze Apotheken nur für Katholiken oder Hotels nur für weiße Leute geben wird.“

 

prof. Ewa Łętowska – Rechtsanwältin, eh. Beauftragter für Bürgerrechte.
 
[Frau Łętowska bezieht sich auf ein Urteil des Verfassungsgerichts, das in dem Artikel „Das Verfassungsgericht führt die Gewissensklausel bei Dienstleistungen ein“ dargestellt wird.]
 
Quelle: https://koduj24.pl/boje-sie-ze-za-chwile-powstana-apteki-tylko-dla-katolikow-czy-hotele-tylko-dla-ludzi-rasy-bialej/?fbclid=IwAR0s2cqRkzzKi3eVatAE0fnszd3X5EeJvKmDzjmj61zM0GeyV5FfuL30YgY


Medienspiegel – in der deutschsprachigen Presse über Polen

hpd.de

Antisemitismus in Polen
https://hpd.de/artikel/antisemitismus-polen-16959


bpb.de

Analyse: Polens katholische Kirche im Krisenzustand
http://www.bpb.de/internationales/europa/polen/292771/analyse-polens-katholische-kirche-im-krisenzustand?fbclid=IwAR3exsH1-0T1eQcVdt34TBCExEGApbko6NDQs79TJSkHkVRM5oA1lqHJfqw


zeit.de

Polnische Justizreform verletzt EU-Recht
https://www.zeit.de/politik/ausland/2019-06/eugh-polnische-justizreform-verletzt-eu-recht


t-online.de

Polen verhindert Klimaziel 2050
https://www.t-online.de/nachrichten/ausland/eu/id_85962548/keine-einigung-beim-eu-gipfel-polen-verhindert-klimaziel-2050.html?fbclid=IwAR166WODBtt16cxiNj-7SehmqUBcMo7PEsI-0H366d6nWH-9vAXI7QGFllY


deutschlandfunk.de

Schlammschlacht gegen Bürgerrechtsbeauftragten
https://www.deutschlandfunk.de/polen-schlammschlacht-gegen-buergerrechtsbeauftragten.1773.de.html?dram%3Aarticle_id=452024&fbclid=IwAR0M0pYaiDUMSj0hpDdtXW6XkelacSoCj7VkqrfCkJsVzLGAZePWG8HHgWI



 

DEKODER auf Deutsch

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POLEN und wir – älteste Zeitschrift für deutsch-polnische Verständigung
http://www.polen-und-wir.de/
Redaktion:

Małgorzata Burek
Jerzy Paetzold
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Krzysztof Wójcik

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