Polen-Newsletter #29
des Komitees zur Verteidigung der Demokratie (KOD) Deutschland
vom 10.11.2016
tvn24
Das Gesetz über den Status der Verfassungsrichter wurde verabschiedet
Am letzten Freitag wurde das Gesetz über den Status der Verfassungsrichter verabschiedet, somit wurde der Antrag der Opposition auf Rücknahme des ganzes Gesetzes abgelehnt. Zu den wichtigsten Änderungen des Gesetzes gehören:
- Einkommenserklärungen der Richter und deren Ehegatten werden öffentlich. Verweigerung der Abgabe solcher Erklärung führt zur Beendigung der Tätigkeit als Verfassungsrichter, falsche Angaben können mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre Haft bestraft werden.
- Disziplinarverfahren: kann auf Antrag des polnischen Staatspräsidenten, der über eine Straftat durch einen Staatsanwalt benachrichtigt wurde, eingeleitet werden. Die Immunität des beschuldigten Richters kann dann durch die Hauptversammlung des Verfassungsgerichts entzogen und die Bezüge des Richters können um 10- 20 % gekürzt werden.
- Ein Richter geht in den Ruhestand nach Beendigung seiner Amtszeit bzw. nach Vollendung des 70. Lebensjahres, es sei denn er kann eine ärztliche Bescheinigung über Arbeitsfähigkeit vorlegen.
- Sowohl ein Richter im Amt als auch ein Richter im Ruhestand darf nicht:
- Vorstand bei einer Gesellschaft des Handelsrechts bzw. einer Stiftung, die Erlöse erzielt, sein,
- Anteile an einer Gesellschaft des Handelsrechts i. H. von mindestens 10% haben
- eine selbständige Tätigkeit führen
- einer politischen Partei angehören
- eine öffentliche Tätigkeit führen, die “mit dem Grundsatz der Unabhängigkeit und Unbefangenheit des Gerichts und der Richter nicht vereinbar ist”
- eine Nebenbeschäftigung ausüben, mit der Ausnahme der Tätigkeit im Bereich Forschung und Lehre bei gleichem Arbeitgeber.
Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes ist noch unbekannt, da darüber ein Einführungsgesetz bestimmen soll.
Zusammenfassung: Małgorzata Burek
http://www.tvn24.pl/wiadomosci-z-kraju,3/sejm-przyjal-ustawe-o-statusie-sedziow-tk,689284.html
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onet.pl
UN- Menschenrechtsausschuss kritisiert Polen
Auf der Webseite des UN-Menschenrechtsausschusses wurde ein Dokument mit Empfehlungen an Polen im Bezug auf die Verfassungskrise veröffentlicht. Im Dokument wurde auch die Menschenrechtsproblematik in Polen erwähnt: “Die regierende Partei soll Integrität und Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts und deren Richter sowie Einführung aller Urteile gewährleisten.”
Der Ausschuss fordert die Veröffentlichung aller Urteile des Verfassungsgerichts, das Absehen von Lösungen, die zur Lähmung des Gerichts führen, und das Sicherstellen von Transparenz und Unparteilichkeit bei der Wahl der Richter.
Es wurde ermahnt, dass der Zugang zu immer noch legalen Abtreibung in Polen eingeschränkt ist. UN-Menschenrechtsausschuss hat mit Besorgnis bemerkt, dass das polnische Recht keinen ausreichenden Schutz gegen Diskriminierung gewährleistet.
Das o. g. Schreiben ist eine Folge einer Sitzung des UN-Menschenrechtsausschusses vom Oktober 2016 in Genf, wo sich der Ausschuss mit der Situation in Polen befasste. Die Vertreter der Regierung mussten damals die Fragen zu Abtreibung, zu rassistischen Angriffen sowie zu der Verfassungskrise in Polen beantworten.
Zusammenfassung: Małgorzata Burek
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newsweek.pl
Die Kommission beschloss die Annahme des Programms “Für Leben”
Die parlamentarische Kommission Sozialpolitik und Familie im polnischen Sejm beschloss die Annahme des Projektes über die Unterstützung von schwangeren Frauen und deren Familien „Für das Leben“ als Gesetz. 19 Abgeordnete stimmten dafür, niemand war dagegen. Die Abgeordneten der oppositionellen Partei PO enthielten sich der Stimme.
Das Projekt sieht u.A. vor, dass für die Geburt eines lebenden Kindes mit einer schweren und nicht heilbaren Behinderung eine Zuwendung von 4000 Złoty (ca. 1000 €) ausbezahlt wird.
Kritiker des Projektes sprechen von einem „einmaligen Almosen“.
Die Befürworter meinen, „dass es für die Mehrheit der Opposition die beste Lösung wäre, alle behinderten Kinder während der Schwangerschaft zu ermorden“.
Zusammenfassung: Jerzy Paetzold
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natemat.pl
PO-Abgeordneter: Kaczyński verließ demonstrativ den Saal, als der Sejm das Andenken von Andrzej Wajda würdigte
Der Abgeordnete der oppositioneller Partei PO, Jarosław Urbaniak schrieb am 4. Nov. auf Twitter: „Der Beschluss zum Andenken an Andrzej Wajda. Jarosław Kaczyński verließ demonstrativ den Saal. Sofort danach kehrte er zurück. Kampf gegen die Toten.“
Der hervorragende polnische Regisseur starb am 9. Oktober.
Der Beschluss im Wortlaut: „Der Sejm der Republik Polen, in Erinnerung an die Gestalt von Andrzej Wajda, ehrt sein Andenken und seine großen Verdienste für die Film- und Theatergeschichte…“
Zusammenfassung: Jerzy Paetzold
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money.pl
Der französische Verteidigungsminister Jean-Yves Le Drian ist empört über das Verhalten der polnischen Regierung.
Anfang Oktober annullierte die polnische Regierung einen großen Auftrag für die Lieferung von Hubschraubern. „Wir sind wirklich empört. Das sind keine Methoden“, sagte Le Drian in der Nationalversammlung.
„Noch schlimmere Methoden sind es, wenn mein polnischer Kollege im polnischen Parlament behauptet, dass die Schiffe, die wir an Ägypten verkauften, für einen symbolischen Euro an Russland weiterverkauft wurden.“
Zusammenfassung: Jerzy Paetzold
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