Polen-Newsletter 18/2018
vom 03.05.2018
Mitte 21 – Verein zur Förderung der Völkerverständigung und der Demokratie e.V.
wyborcza.pl / liberal
Donald Tusk und Jurek Owsiak wurden mit dem „Polonicus“ Preis ausgezeichnet
Das Institut Polonicus vergab die Preise von den im Ausland lebenden Polen. Für sein unermüdliches soziales Engagement wurde Jurek Owsiak, der Gründer des größten Charity-Events im Land, des Großen Orchester der Weihnachts-Hilfe, ausgezeichnet.
Auch die Professorin Rita Süssmuth wurde für ihren Beitrag für den deutsch- polnischen Dialog in Rahmen der europäischen Integration gewürdigt. Sie war Bundestagspräsidentin, mehrjährige Leiterin des Bundes für Deutsch-Polnische Gesellschaften in Berlin sowie die Präsidentin des Deutsch-Polnischen Institutes in Darmstadt.
In der Kategorie Kultur bekammen den Preis Benedykta und Róża Frąckiewicz, die einen traditionsreichen polnischen Chor in Wuppertal leiten. Das Institut Polonicus verlieh auch einen Ehrenpreis für Lebenswerk an den Vorsitzenden des EU-Rates Donald Tusk. Er nahm ihn in Aachen persönlich entgegen.
„Lassen Sie nicht zu, dass Schlafwandler die Nationen in ein Unglück stürzen. Mein aktueller Job als Vorsitzender des EU Parlamentes betrachte ich nicht als Endziel. Ich werde dazu beitragen, dass man auf Polen stolz sein kann”, sagte Tusk.
wyborcza.pl / liberal
Facebook verkündet: ONR und NOP sind wegen Rassismus, Antisemitismus und Homophobie verboten
Die Facebook-Vorschriften verbieten die Förderung von Hass und die Veröffentlichung von Inhalten, die Menschen aufgrund ihrer so genannten geschützten Merkmale angreifen. Dazu gehören Geschlecht, Rasse, ethnische Zugehörigkeit, Nationalität, Religionszugehörigkeit, sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität oder schwere Behinderung oder Krankheit. Diese Prinzipien gibt es schon seit langem, aber Facebook hat sie vor einigen Tagen detailliert beschrieben.
Und jetzt hat es auch eine offizielle Mitteilung speziell an polnische Nutzer geschickt, in der es erklärt, was diese Prinzipien in der Praxis bedeuten.
„Die Präsenz von Organisationen, die konsequent gegen unsere Richtlinien verstoßen, kann auf unserer Plattform verboten sein. Dies war der Fall beim Nationalen Radikalen Lager (ONR) und bei der Nationalen Wiedergeburt Polens (NOP) in Polen. Wir glauben, dass diese Organisationen offen rassistische, antisemitische und homophobe Ansichten vertreten“, heißt es in der Mitteilung. Facebook fügt hinzu, dass es auf der einen Seite keine leichte Entscheidung war, aber auf der anderen Seite möchte es, dass sich Menschen auf dem Portal immer willkommen und sicher fühlen.
Das ist nicht Alles. Es ist auch verboten, sich auf Organisationen wie ONR und NOP zu beziehen oder deren Symbole zu verwenden, um sie zu fördern. „Materialien, die solche Symbole und Verweise enthalten, die zur Verbreitung von Hassreden verwendet werden und die uns vorgelegt wurden, werden entfernt. Obwohl dies kein spezifisch polnischer Fall ist, weil solche Phänomene auf der ganzen Welt auftreten, haben wir beschlossen, dass es wert ist, sie aus lokaler Sicht zu erklären“, schreibt das Portal.
polsatnews.pl
Alle EU-Kommissare sind für die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit als Voraussetzung für die Auszahlung der EU-Subventionen
Die Europäische Kommission debattierte über die Budgetpläne nach 2020. „Wir tauschten die Meinungen aus, das Kollegium ist für ein Mechanismus zur Kontrolle der Rechtsstaatlichkeit. Wir arbeiten immer noch daran, die endgültige Entscheidung wird aber bald getroffen“, sagte die EU-Kommissarin für Justiz Viera Jourova.
Die Diskussion über die Grundrisse für das Budget nach 2020, die am 02.05.2018 vorgestellt werden, sollte „sehr konstruktiv“ gewesen sein. Es soll bereits ein Projekt vorliegen, in dem die Auszahlungen an die Rechtsstaatlichkeit angekoppelt werden. So kann die Auszahlung bei Verstößen eingestellt werden.
Es ist noch offen, ob die Entscheidung darüber die EU-Kommission oder die Mitgliedstaaten treffen sollten. Es geht vor allem um das Justizwesen. Sollte zum Beispiel die Unabhängigkeit der Gerichte nicht gewährleistet sein, so kann die EU die Subventionen einstellen. Sollte es zu Unterschlagung der EU-Mitteln bzw. zur Korruption kommen, so kann das bei fehlerhaft funktionierenden Gerichten nicht geprüft werden.
Es geht darum, den europäischen Steuerzahlern eine zweckgebundene Verwendung der Mittel zu gewährleisten. Von der Maßnahme werden vor allen Strukturfonds und Subventionen für Landwirtschaft betroffen.
gazeta.pl
Tusk war vor Gericht gnadenlos. Sie wollten ihn festnageln, es endete mit einer Blamage
Donald Tusk hat bei seinem Verhör zu der Smolensk-Katastrophe vor allem seinen Freund Tomasz Arabski verteidigt, der angeklagt ist, seinen Pflichten bei der Organisation des Fluges von Lech Kaczyński nach Smolensk nicht nachgekommen zu sein. Tusk zerriss die Behauptungen der Anwälte der Anklage und machte sich über Verschwörungstheorien lustig.
Vor allem aber zeigte Tusk, dass er ein Politiker vom besten Kaliber ist, der umso stärker wird, je mehr er angegriffen wird. Zudem spielte es ihm in die Hände, dass das Verhör öffentlich war. Am Ende könnte sich herausstellen, dass PiS durch eine solche „Reaktivierung“ Tusks auf innenpolitischer Ebene am meisten verlieren wird, zum Beispiel, wenn er bei den Präsidentschaftswahlen 2020 gegen den derzeitigen Amtsinhaber antreten sollte.
newsweek.pl
Heuchlerisch! Beata Szydło will für Alfi Evans kämpfen, aber sie will keine behinderten Polen treffen
Nach ihrem Rücktritt leitete die stellvertretende Ministerpräsidentin Beata Szydło den neu eingerichteten Sozialausschuss des Ministerrates. Wie sie kurz nach ihrer Ernennung zur stellvertretenden Ministerin für soziale Angelegenheiten sagte, besteht die Aufgabe des Ausschusses darin, „die Koordinierung der Aktivitäten und eine effiziente Beschlussfassung in sozialen Angelegenheiten sicherzustellen und sie dem Ministerrat oder dem Premierminister zu empfehlen“.
Wir haben kürzlich gesehen, wie der Ausschuss funktioniert (oder besser gesagt, wie er nicht funktioniert). Präsident Andrzej Duda, Premierminister Mateusz Morawiecki und die Ministerin für Familie, Arbeit und Sozialpolitik Elżbieta Rafalska besuchten die, seit dem 18. April im Sejm protestierenden Eltern von Behinderten. Während dieser Zeit nahm die stellvertretende Premierminister Szydło…. an einer Dunajec-Floßfahrt während eines Treffens in Südpolen teil.
Die stellvertretende Ministerpräsidentin für soziale Angelegenheiten beteiligte sich nicht an dem Gesetzentwurf, schlug keine Änderungen vor, traf sich nicht mit Demonstranten. Obwohl sie sich entschieden hat, im Falle von Polen mit Behinderungen und ihren Eltern passiv zu sein, beabsichtigt sie, im Falle von Alfie Evans, einem todkranken zweijährigen Jungen aus Großbritannien, der durch ein Gerichtsurteil von lebenserhaltenden Geräten getrennt wurde, zu handeln.
„Ich werde dem Ministerrat heute vorschlagen, dass wir den Eltern von Alfie Evans Hilfe anbieten, aber vielleicht auch die Öffentlichkeit in Europa und Großbritannien aufmerksam machen auf das Unglück, das sich derzeit vor unseren Augen abspielt“, sagte Szydło bei TVP1.
Anscheinend ist das Schicksal eines britischen Jungen für die stellvertretende Ministerin wichtiger als den Hunderten von behinderten Menschen und ihren Eltern zu helfen, die im Sejm kämpfen, um ihr Leben zu verbessern.
okopress.pl
Besondere Geste des Richters Zabłocki. Er möchte beim Höchsten Gericht bleiben, doch auf Grund der Verfassung und hält somit PiS im Schach
Die Richter des gegenwärtigen unabhängigen Höchsten Gerichts, die ihr 65 Lebensjahr überschritten haben, müssen bis Mittwoch entscheiden, ob sie weiterhin tätig sein möchten. Allerdings nach dem neuen (verfassungswidrigen) Gesetz zum Höchsten Gericht, also zu Bedingungen des Präsidenten und der PiS. Andernfalls müssen sie in den Ruhestand gehen. Bisher gingen sie mit dem 70. Lebensjahr.
Der Vorsitzende der Strafkammer des Höchsten Gerichts Stanisław Zabłocki gab eine Erklärung ab, wonach er „bereit sei, die Stelle eines Richters beim Höchsten Gericht bis zu seinem 70. Lebensjahr zu behalten, so wie es der Grundsatz über die Anstellung der Richter im Art. 180 (1) der Verfassung vorsieht.“
Somit ist der Richter dem Dilemma entkommen, entweder in den Ruhestand zu gehen und die verfassungswidrige Regelung nicht zu legitimieren, oder aber zu bleiben, um dem eigenen Gewissen und der Verfassung treu zu sein, allerdings mit Hilfe einer verfassungswidrigen Regelung.
Jetzt ist Staatspräsident Andrzej Duda am Zug, denn er muss entscheiden, ob er diese Art von Antrag zulässt oder aus formellen Gründen ablehnt. Darüberhinaus ist Zabłockis Zug auch für die Europäische Kommission von Bedeutung, die weiterhin überlegt, ob das Rechtsstaatlichkeitsverfahren nach Art. 7 der EU-Traktate fortgeführt wird.
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